„Mein Haus, mein Auto, mein Geld!“
Dieser Slogan mag auf den ersten Blick witzig klingen, im Scheidungsverfahren erhält er jedoch eine neue Bedeutung.
Das Familienrecht, zu dem das Scheidungsrecht zählt, ist auch für erfahrende Anwälte stets ein sensibler Rechtsbereich. Geht es bei Scheidungen doch oftmals um Existenzen, das Eingestehen, dass die Ehe gescheitert ist sowie in weiterer Folge womöglich um Klärung der Frage: „wer bekommt die Kinder?“
Bereits im Vorfeld der Eheschließung können wichtige Dinge wie die Aufteilung bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Klärung des Wohnrechts in der Ehewohnung in einem Ehevertrag geregelt werden. Dabei soll jedoch erwähnt werden, dass ein Ehevertrag für die Gerichte ein Anhaltspunkt, nicht aber zwingende Normen darstellen, an die sich Gerichte zu halten haben. In besonderen Fällen besteht für das Gericht durchaus die Möglichkeit entgegen dem im Ehevertrag Geregelten zu entscheiden.
Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Obsorgevereinbarungen.
Im Falle einer Trennung helfe ich Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden oder – wenn es nicht anders geht – Ihrer Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
ERSTGESPRÄCH | TERMINVEREINBARUNG
Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs. Bei diesem Termin erörtern wir die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens. Das Erstgespräch erfolgt zum reduzierten Stundensatz von EUR 54,00 brutto pro angefangener Viertelstunde. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
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