Strafrecht
Als Strafverteidiger bin ich Ihr Rechtsbeistand in einem Strafverfahren: entweder als Beschuldigtenvertreter, dh das Strafverfahren wird gegen Sie geführt oder als Privatbeteiligtenvertreter, da Sie selbst Opfer einer Straftat waren.
Als Ihr Strafverteidiger habe ich das Recht und die Pflicht (unabhängig davon, ob ich Sie für schuldig oder nicht schuldig halte) Sie zu beraten und alles vorzubringen, was Ihrer Verteidigung dienen kann. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, welche dieses Recht des Rechtsanwalts als Strafverteidiger einschränken würde.
Der Fairness halber möchte ich Sie darüber informieren, dass nicht in jedem Strafverfahren Anwaltspflicht herrscht: dh bei geringfügigeren Delikten ist es auch möglich, dass Sie sich selbst vor Gericht verteidigen und rechtfertigen. Diesfalls hat das Gericht seine Anleitungspflicht wahrzunehmen und Ihnen weitere Prozessschritte und –möglichkeiten (etwa Stellen von Beweisanträgen) mitzuteilen.
Aus meiner anwaltlichen Berufserfahrung rate ich jedoch von einer „Selbstvertretung“ ab: vor Gericht macht es sehr wohl einen Unterschied, ob der Richter/die Richterin mit einem juristischen Laien verhandelt oder diesem/dieser ein „Berufsjurist“, sohin ein Rechtsanwalt gegenüber sitzt.
Der meist juristisch unerfahrene Beschuldigte ist oft gegenüber der Behörde hilflos und könnte sich „überrumpelt“ fühlen. Da tut es gut einen Professionisten an seiner Seite zu wissen, der die österreichische Rechtsordnung beherrscht und mit Ihnen gemeinsam die weiteren Prozessschritte bespricht.
Ein Strafverfahren soll schließlich – trotz aller Umstände – fair und nicht einseitig sein.
Ein wichtiger Grundstein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens bildet bereits Ihre Aussage vor der Polizei, dh im Ermittlungsverfahren.
Sobald Sie daher eine Ladung zur Einvernahme vor der Polizei erhalten, zögern Sie nicht mich anzurufen! Wir besprechen VOR diesem Termin die Vorgehensweise und – sofern Sie dies wünschen – nehme ich diesen Termin mit Ihnen gemeinsam wahr.